Trainer:innen, die mit einer ausländischen Lizenz in Deutschland Training geben möchten, können sich hier über mögliche Anerkennungen ihrer Ausbildungen informieren.
- Unbeschadet der folgenden Regelung sind Anerkennung von Lizenzen von EU-Bürger/innen, die künftig aufgrund eines vorgegebenen Katalogs gemacht werden müssen. Momentan gibt es derartige Vorgaben noch nicht
- Für eine mögliche Anerkennung ausländischer Lizenzen ist grundsätzlich der DTB zuständig. Er delegiert jedoch die Anerkennung als B- und C-Trainer:in an den jeweiligen Landesverband.
- Die Bewerber/innen haben beglaubigte Zeugnisse einschließlich dokumentierter Ausbildungsinhalte und Ausbildungsumfänge vorzulegen.
- Es werden keine ausländischen Lizenzen als A-Trainer:innen-Ausbildung oder -Prüfung anerkannt oder angerechnet.
Für die Beurteilung von Bewerbern:innen, die eine C- oder B-Trainer:innen-Lizenz anstreben, ist der jeweilige Landesverband zuständig. Bei dieser Beurteilung sind folgende Vorentscheidungen zugrunde zu legen:
- Es werden keine ausländischen Lizenzen als C-Trainer:in-Prüfungen angerechnet
- Es werden keine ausländischen Lizenzen als B-Trainer:in-Ausbildung und Prüfung angerechnet
- Es können je nach beurteilter Qualifikation des:der Bewerbers:Bewerberin Ausbildungsteile der C-Trainer:in Ausbildung bis hin zur ganzen Ausbildung erlassen werden. Das bedeutet, dass besonders qualifizierte Bewerber:innen direkt zur C-Trainer:in- Prüfung zugelassen und anschließend in einen B-Trainer:in-Lehrgang aufgenommen werden können.
- Die Prüfungen können speziell angepasst werden
- Eine Lehrprobe muss auf jeden Fall abverlangt werden
- Die theoretischen Prüfungen können in einen Prüfungsteil zusammengefasst werden (z.B. nur schriftliche oder nur mündliche Prüfung, etwa im Anschluss an die Lehrprobe).
- Prüfungs- und Ausbildungskosten können anteilig berechnet werden.