Ausländische Lizenzen

Alle Informationen zur Anerkennung ausländischer Lizenzen.

Trainer:innen, die mit einer ausländischen Lizenz in Deutschland Training geben möchten, können sich hier über mögliche Anerkennungen ihrer Ausbildungen informieren.  

  1. Unbeschadet der folgenden Regelung sind Anerkennung von Lizenzen von EU-Bürger/innen, die künftig aufgrund eines vorgegebenen Katalogs gemacht werden müssen. Momentan gibt es derartige Vorgaben noch nicht
  2. Für eine mögliche Anerkennung ausländischer Lizenzen ist grundsätzlich der DTB zuständig. Er delegiert jedoch die Anerkennung als B- und C-Trainer:in an den jeweiligen Landesverband.
  3. Die Bewerber/innen haben beglaubigte Zeugnisse einschließlich dokumentierter Ausbildungsinhalte und Ausbildungsumfänge vorzulegen.
  4. Es werden keine ausländischen Lizenzen als A-Trainer:innen-Ausbildung oder -Prüfung anerkannt oder angerechnet.

Für die Beurteilung von Bewerbern:innen, die eine C- oder B-Trainer:innen-Lizenz anstreben, ist der jeweilige Landesverband zuständig. Bei dieser Beurteilung sind folgende Vorentscheidungen zugrunde zu legen:

  1. Es werden keine ausländischen Lizenzen als C-Trainer:in-Prüfungen angerechnet
  2. Es werden keine ausländischen Lizenzen als B-Trainer:in-Ausbildung und Prüfung angerechnet
  3. Es können je nach beurteilter Qualifikation des:der Bewerbers:Bewerberin Ausbildungsteile der C-Trainer:in Ausbildung bis hin zur ganzen Ausbildung erlassen werden. Das bedeutet, dass besonders qualifizierte Bewerber:innen direkt zur C-Trainer:in- Prüfung zugelassen und anschließend in einen B-Trainer:in-Lehrgang aufgenommen werden können.
  4. Die Prüfungen können speziell angepasst werden 
  5. Eine Lehrprobe muss auf jeden Fall abverlangt werden
  6. Die theoretischen Prüfungen können in einen Prüfungsteil zusammengefasst werden (z.B. nur schriftliche oder nur mündliche Prüfung, etwa im Anschluss an die Lehrprobe).
  7. Prüfungs- und Ausbildungskosten können anteilig berechnet werden.