C-Trainer:in

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Die C-Trainer Ausbildung ist die erste Lizenzstufe im DTB. Sie umfasst insgesamt 150 Unterrichtseinheiten und kann entweder als C-Trainer Breitensport oder als C-Trainer Leistungssport absolviert werden. Die Inhalte der C-Trainer Breitensport- und C-Trainer Leistungssportausbildung sind großteils identisch, während die Prüfungsanforderungen deutlich unterschiedlich sind.
 
  • Der C-Trainer ist konzipiert für das nebenberufliche Unterrichten in einem Tennisverein. In dieser Lizenzstufe werden die Grundlagen für das eigenständige Anleiten und Unterrichten im Gruppen-  und Einzetraining vermittelt.
  • Zu den Themengebieten zählen unter anderem Grundlagen im Bereich Kindertennis, Technik, Taktik und Athletik. Neben den rein sportlichen Themen werden Informationen zur Mitgliedergewinnung, Haftung und den Verbandstrukturen vermittelt.
In einigen Verbänden wird als Einstieg der Tennisassistent angenboten. Dieser kann als Teil der C-Trainerausbildung angerechnet werden.
Für die Vergabe einer C-Lizenz werden Mindestanforderungen an die Spielstärke gestellt, die in Abhängigkeit des Ausbidungsschwerpunktes differieren können.

Das Ausstellen der C-Lizenz kann frühestens mit dem 18. Geburtstag erfolgen. Der Ausbildungsbeginn ist jedoch früher möglich.
 

Alle Informationen auf einen Blick

Die Bewerber:innen müssen mindestens 16 Jahre alt und in einem Tennisverein oder einer Tennisabteilung eines Vereins Mitglied sein, der/ die einem Mitgliedsverband des DTB angehört.
Die Mitgliedsverbände haben die Möglichkeit, Zulassungsprüfungen anzusetzen. Kriterien und Ausführungsbedingungen legen die Landesverbände fest.

Eine Übersicht der Rahmenrichtlinien für alle Lizenzstufen findest du hier.

Die Entscheidung, ob eine Trainer:innen-Lizenz im Breiten- oder eher im Leistungssport absolviert werden soll, hängt zum einen von deinem geplanten Einsatzgebiet als Trainer:in und zum anderen von der eigenen individuellen Spielfähigkeit. Die Anforderungen an die eigene Spielstärke sind im Breitensport etwas geringer. In der C-Trainer:innen-Ausbildung sind viele Inhalte identisch, Unterschiede gibt es vor allem in den Themenfeldern des Tennisunterrichts.

C-Trainer:in: Die Lizenz ist maximal 4 Jahre gültig. Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der:die Trainer:in der Fortbildungspflicht nicht nachkommt. Die Verlängerung einer Lizenz setzt eine Fortbildung (15 LE) innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus. Die Fortbildung hat jeweils in der erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Anerkannte Fortbidungsveranstaltungen finden sich iim Veranstaltungskalender des DTB und der Landesverbände. Wird eine Fortbildung vor dem Ende der Lizenz-Gültigkeit besucht, verlängert sich die Gültigkeit der C-Lizenz um  4 Jahre ab dem Jahr, in dem die Fortbildung besucht wurde. 

Eine Lizenzverlängerung über eine Teilnahme an einer Fortbildung ist nur möglich, wenn die Lizenzservicegebühren lückenlos entrichtet wurden.

Die Anerkennung externer Veranstaltungen zur Lizenzverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der individuellen Genehmigung. Dazu gehören ausgewählte Veranstaltungen der ITF, Tennis Europe oder der Trainerakademie in Köln.  

Badischer Tennisverband e.V.
Bayerischer Tennis-Verband e.V.
Tennis-Verband Berlin-Brandenburg e.V.
Hamburger Tennis-Verband e.V.
Hessischer Tennis-Verband e.V.
Saarländischer Tennisbund e.V.
Sächsischer Tennis Verband e.V.
Tennis-Verband Niederrhein e.V.
Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V.
Tennisverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Tennisverband Mittelrhein e.V.
Tennisverband Rheinland-Pfalz e.V.
Tennisverband Sachsen-Anhalt e.V.
Tennisverband Schleswig-Holstein e.V.
Thüringer Tennis-Verband e.V.
Westfälischer Tennis-Verband e.V.
Württembergischer Tennis-Bund e.V.