Fortbildung B-/C-Lizenz

Bildung und Weiterbildung sind wichtige Themen um als Trainer:in auf dem neusten Stand zu sein.
Daher haben die DTB Trainerlizenzen nur eine begrenzte Gültigkeit und müssen durch die regelmmäßgie Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erneuert werden.
Abhängig von der Trainerlizenzen liegen folgende Gültigkeitszeiträume vor:
  • C-Lizenz: Gültigkeit 4 Jahre
  • B-Lizenz: Gültigkeit 3 Jahre
  • A-Lizenz: Gültigkeit 2 Jahre
Gültige Lizenzen werden im Jahr der Fortbildung um den entsprechenden Zeitraum verlängert.  Ist eine Lizenz bereits abgelaufen, hängt das weitere Vorgehen davon ab, wie lange eine Lizenz abgelaufen ist. Falls eine Verlängerung noch möglich ist, wird diese ab dem Ablaufdatum verlängert. Lizenzen die schon länger abgelaufen sind erfordern je nach Länge Versäumnis entweder einer neuen theoretischen und praktischen Überprüfung oder im schlimmsten Falle führt es zum endgültigen Verlust der Trainerlizenz. Entsprechende Regelung sind den Rahmenrichtlinien zu entnehmen. Die Gültigkeit der Lizenz ist auf der Lizenz vermerkt.

Die Fortbildungen für B- und C-Lizenzen werden hauptsächlich durch die Landesverbände durchgeführt. Neben den Fortbildungsveranstaltungen der Landesverbänden bietet auch der DTB verschiedene Veranstaltungen an, die als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden können.
Dazu zählt der  Internationale DTB Tenniskongress, der ebenfalls zur Lizenzverlängerung aller Lizenzstufen berechtigt.  Weitere DTB Veranstaltungen, die als Lizenzverlängerungen dienen sind Zertifizierungslehrgänge im Bereich Beach Tennis, Padel, Fast learning, Athletiktraining sowie alle Ausbildungsmodule des B-Trainer Breitensport. Trainer:innen mit B-/C-Lizenz müssen sich nicht zwingend  in ihrem Heimatverband fortbilden, sondern können deutschlandweit an einer Fortbildung (also auch an Fortbildungen in anderen Landesverbänden) teilnehmen. Fortbildungen, die zu einer Lizenzverlängerung berechtigen, findest du im Veranstaltungskalender. 

Fortbildungen anderer Ausbildungsträger werden bis auf wenige Ausnahmen nicht angerechnet.
Ausgenommen sind folgende Veranstaltung die auf Antrag anerkannt werden können: 
  • Tennis Europe Coaches Conference
  • World Wide Coaches Conference
  • Ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen der Trainerakademie in Köln
Termine für die Fortbildung findest du im Veranstaltungskalender oder direkt bei deinem Landesverband.
2.6.4 Formalien B-Breitensport; 2.7.4 Formalien B-Leistungssport
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"Gültigkeit

Die Lizenz ist im Gesamtbereich des DOSB und DTB gültig. Sie ist maximal 3 Jahre gültig.
Fortbildung
Die Verlängerung der Lizenz setzt eine Fortbildung (15 LE) innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus, d.h. spätestens im 3. Jahr nach dem Jahr der Ausstellung (bzw. nach dem Jahr der letzten Verlängerung) muss ein Fortbildungslehrgang besucht werden. Die Fortbildung hat jeweils in der erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert die niedrige Stufe. Die Aus-bildungsträger sind verpflichtet, jährlich Fortbildungsveranstaltungen anzubieten. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Ausbildungsträger kann durch den Mitgliedsverband anerkannt werden. Wird eine Fortbildung vor dem 3. Jahr besucht, verlängert sich die Gültigkeit der Lizenz um drei Jahre ab dem Jahr, in dem die Fortbildung besucht wurde.
Eine Lizenzverlängerung über eine Teilnahme an einer Fortbildung ist nur möglich, wenn die Lizenzser-vicegebühren lückenlos entrichtet wurden. Die Entrichtung der Lizenzservicegebühren sollte lückenlos erfolgen. Nicht entrichtete Lizenzservicegebühren aus Vorjahren müssen nachbezahlt werden (siehe 1.3)
Ablauf der Gültigkeit
Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Trainer/die Trainerin der Fortbildungspflicht nicht nach-kommt oder schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes verstößt.
Ungültig gewordene Lizenzen können wiedererlangt werden durch:
  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildung im Um-fang von 15 UE um zwei Jahre verlängert
  • Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveran-staltung im Umfang von 15 UE um ein Jahr verlängert.
  • Fortbildung im 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch  von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 UE und einer Prüfung (Theorie und Lehrprobe) um drei Jahre verlängert
  • Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Eingliederung in die Ausbildung und dem Besuch von entsprechenden Fortbildungen im Umfang von 60 UE sowie einer Prüfung (Theorie/Lehr-probe) um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden
Der Mitgliedsverband kann in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen treffen, die sich an den DOSB - Richtlinien orientieren sollten."...

Das gesamte Dokument kannst du hier einsehen.
2.3.4 Formalien C-Breitensport; 2.4.4 Formalien C-Leistungssport
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"Gültigkeit

Die Lizenz ist im Gesamtbereich des DOSB und DTB gültig. Sie ist maximal 4 Jahre gültig.
Fortbildung
Die Verlängerung der Lizenz setzt eine Fortbildung (15 LE) innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus.
Die Fortbildung hat jeweils in der erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert die niedrige Stufe.
Die Ausbildungsträger sind verpflichtet, jährlich Fortbildungsveranstaltungen anzubieten. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Ausbildungsträger kann durch den Mitgliedsverband anerkannt werden. Wird eine Fortbildung vor dem 4. Jahr besucht, verlängert sich die Gültigkeit der Lizenz um vier Jahre ab dem Jahr, in dem die Fortbildung besucht wurde. Eine Lizenzverlängerung über eine Teil-nahme an einer Fortbildung ist nur möglich, wenn die Lizenzservicegebühren lückenlos entrichtet wur-den. Die Entrichtung der Lizenzservicegebühren sollte lückenlos erfolgen. Nicht entrichtete Lizenzser-vicegebühren aus Vorjahren müssen nachbezahlt werden.

Ablauf der Gültigkeit
Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Trainer/die Trainerin der Fortbildungspflicht nicht nach-kommt oder schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes verstößt.

Ungültig gewordene Lizenzen können wiedererlangt werden:
  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um zwei Jahre verlängert
  • Fortbildung im 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 15 UE um ein Jahr verlängert
  • Fortbildung im 4. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von 30 UE und einer Prüfung um vier Jahre verlängert
  • Fortbildung im 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Eingliederung in die Ausbildung oder Besuch von entsprechenden Fortbildungsveranstal-tungen im Umfang von 60 UE mit anschließender Prüfung (Theorie/Lehrprobe)
  • Fortbildung im 6. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden
Der Mitgliedsverband kann in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen treffen, die sich an den DOSB - Richtlinien orientieren sollten."....

Das gesamte Dokument kannst du hier einsehen.  
 
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