Fortbildung A-Lizenz

Trainer:innen mit einer A-Lizenz müssen alle 2 Jahre an einer Fortbildung mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilnehmen um ihre Lizenz gültig zu halten. Eine Fortbildung, die im letzten Jahr der aktuellen Gültigkeit besucht wird, berechtigt zur Lizenzverlängerung um plus 2 Jahre, berechnet ab dem letzten Jahr der Gültigkeit. Die genaue Formulierung findest du weiter unten im Auszug aus den Rahmenrichtlinien.

Der DTB bietet jährlich Fortbildungsveranstaltungen an. Die Veranstaltungen sind über den Seminarkalender buchbar (bitte den entsprechenden Monat und Veransaltung auswählen). Eine vorrangige Teilnahme obliegt den DTB A-Trainer:innen. Sollten darüber hinaus Plätze verfügbar sein, können auch B- und C-Trainer:innen teilnehmen. Bitte in diesem Fall direkt an guido.fratzke@tennis.de wenden.


Fortbildungen 2024

Fortbildungen 2025

  • vom 3. bis 5. Januar findet der Internationale DTB Tenniskongress in München statt. Alle Informationen findest du hier.
  • weitere Fortbildungen: tba

In begründeten Ausnahmefällen kann der DTB Fortbildungen anderer Ausbildungsinstitutionen anerkennen. Hierzu zählen bestimmte Fortbildungen der DOSB Trainerakademie, die Tennis Europe Conference und die World Wide Coaches Conference der ITF. 

Eine Anerkennung kann nur mit vorheriger Genehmigung durch den DTB erfolgen. Bitte wendet euch bei Interesse an guido.fratzke@tennis.de 

2.8.4
...
"Gültigkeit

Die Lizenz ist im Gesamtbereich des DOSB und DTB gültig. Sie ist maximal 2 Jahre gültig.

Fortbildung
"Die Verlängerung der Lizenz setzt eine Fortbildung (15 Lehreinheiten) innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus.
Die Fortbildung hat jeweils in der erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert die niedrige Stufe.
Die Ausbildungsträger sind verpflichtet, jährlich Fortbildungsveranstaltungen anzubieten. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Ausbildungsträger kann durch den Mitgliedsverband anerkannt werden. Wird eine Fortbildung vor dem 2. Jahr besucht, verlängert sich die Gültigkeit der Lizenz um zwei Jahre ab dem Jahr, in dem die Fortbildung besucht wurde. Eine Lizenzverlängerung über eine Teilnahme an einer Fortbildung ist nur möglich, wenn die Lizenzservicegebühren lückenlos entrichtet wurden. Die Entrichtung der Lizenzservicegebühren sollte lückenlos erfolgen. Nicht entrichtete Lizenz-servicegebühren aus Vorjahren müssen nachbezahlt werden (siehe 1.3)." ...

Ablauf der Gültigkeit:
"Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Trainer:in der Fortbildungspflicht nicht nachkommt oder schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes verstößt.
Ungültig gewordene Lizenzen können wiedererlangt werden durch:
  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildung im Um-fang von 15 UE um ein Jahr verlängert
  • Fortbildung im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach einer mündlichen Prüfung um ein Jahr verlängert
  • Überschreitung der Gültigkeitsdauer um drei und mehr Jahre: die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
Der DTB kann in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen treffen, die sich an den DOSB-Richtlinien orientieren sollten."...

Das gesamte Dokument kannst du hier einsehen.